„Ein großer Erfolg für die Pressefreiheit“

Fotocredit: Frank Beer

Das Landgericht München hat heute, 10.02.2021, die Kooperation des Internetkonzerns Google und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im einstweiligen Verfügungsverfahren vorläufig untersagt und als Kartellverstoß gewertet. Die Richter gaben zwei Anträgen auf einstweilige Verfügung gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und Google im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte. Die Kooperation bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale, indem Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden prominent in einer Infobox mit Inhalten des Portals gesund.bund.de an einer Position "null" außer Konkurrenz beantwortet werden. Das Portal gesund.bund.de wird vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet.

Stellungnahme des Wort & Bild Verlags zum Urteil

„Ein großer Erfolg für die Pressefreiheit. Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts München. Zu Recht wird die Kooperation zwischen dem BMG und Google zur Priorisierung der Inhalte des BMG in der Google-Suche unterbunden. Das stimmt uns auch für unser Verfahren gegen das BMG, das beim Landgericht Berlin anhängig ist, positiv. Das heutige Urteil zeigt, dass die Pressefreiheit in diesem Land weiterhin einen hohen Stellenwert hat und die Gewaltenteilung mit den Gerichten als unabhängiger Kontrollinstanz der Regierung funktioniert“, sagt Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags.

Der Wort & Bild Verlag hat beim Landgericht Berlin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestellt. Streitgegenstand ist ebenfalls die Veröffentlichung der Inhalte des Nationalen Gesundheitsportals in hervorgehobenen Info-Kästen (Knowledge Panels) in den Google-Suchergebnissen im Rahmen einer Kooperation zwischen Google und dem BMG. Diese hervorgehobene Darstellung der Inhalte des BMG stellt aus unserer Sicht eine gezielte Behinderung des freien Wettbewerbs wie auch einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse, des daraus folgenden Neutralitätsgebots und damit eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar. Es ist noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt worden.

Videokommentar von Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags: ein großer Sieg für die Pressefreiheit, für uns, für die Menschen, die nach seriösen Gesundheitsinformationen suchen.

 

Videokommentar von Dr. Dennis Ballwieser, Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags und Chefredakteur der Apotheken Umschau: Warum es gut ist, wenn Google bei der Suche nach Gesundheitsinformationen nicht mehr bevorzugt die Seite des Gesundheitsministeriums anzeigen darf.

 

apotheken-umschau.de berichtet hierzu:
https://www.apotheken-umschau.de/Gesundheit/In-eigener-Sache-Gericht-untersagt-vorlaeufig-Kooperation-zwischen-Bund-und-Google-561281.html